I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Kaufmann und Landwirt. Seit 1934 ist der Kläger Eigentümer des Gutshofes X, den seine Familie seit Generationen bewirtschaftet.
Im Streitjahr 1963 und in den folgenden Jahren bewirtschaftete der Kläger außer dem eigenen Grund und Boden rd. 40 ha Pachtland. Etwa die Hälfte der gesamten Fläche nutzte er als Wiesen und Weiden. Auf dem übrigen Grund und Boden baute er Getreide und bis 1965 Kartoffeln und andere Hackfrüchte an. Von 1963 bis 1972 hielt er auf dem Hof im Durchschnitt 50 Pferde, 50 Milchkühe und Jungvieh und einige Schweine.
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