I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1976 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden.
Der Beigeladene, der Vater der Klägerin war Eigentümer mehrerer Grundstücke, die er durch notariell beurkundeten Vertrag vom 26. Februar 1971 auf die Klägerin übertrug. Gleichzeitig ließ er sich und seiner Ehefrau ein lebenslängliches dingliches Nießbrauchsrecht an den Grundstücken einräumen. Sämtliche Einnahmen aus der Vermietung der Grundstücke flossen im Streitjahr den Nießbrauchern zu.
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