I. Streitig ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1965, ob die Einkommensteuer der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) aus der Veräußerung eines von ihrem Vater ererbten Betriebes auch wegen der schon vom Vater geschuldeten und von der Klägerin als Nachlaßverbindlichkeit übernommenen und entrichteten Erbschaftsteuer zu ermäßigen oder zu erlassen ist.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|