BFH - 31.08.1972 (IV R 93/67) - DRsp Nr. 1997/11286
BFH, vom 31.08.1972 - Aktenzeichen IV R 93/67
DRsp Nr. 1997/11286
»Der Wegfall einer zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eingegangenen Leibrentenverpflichtung führt nicht zu einer Minderung der Anschaffungskosten. Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3EStG ist der Wegfall als gewinnerhöhende Betriebseinnahme zu erfassen.«
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