Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), eine GmbH & Co. KG, ist durch formwechselnde Umwandlung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, §§ 190 ff. des Umwandlungsgesetzes (UmwG) 1995 aus einer GmbH hervorgegangen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 3. April 1995. Zum Gesellschaftsvermögen gehörte in diesem Zeitpunkt Grundbesitz.
Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) betrachtete den Formwechsel als nach §
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