BFH - Beschluß vom 07.10.1987 (X B 54/87) - DRsp Nr. 1996/12742
BFH, Beschluß vom 07.10.1987 - Aktenzeichen X B 54/87
DRsp Nr. 1996/12742
»Die Frage, ob ein Arzt für Laboratoriumsmedizin bei "eigenverantwortlich fachlicher Leitung" seiner Praxis freiberuflich tätig ist, hat keine grundsätzliche Bedeutung.«
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