A. Anrufungsbeschluß des X. Senats
I. Vorgelegte Rechtsfrage
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluß vom 25. April 1990
1. Sind Altenteilsleistungen beim Verpflichteten als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) abziehbar?
2. Für den Fall, daß die Rechtsfrage zu 1. zu bejahen ist:
Sind bare Altenteilsleistungen auch dann in vollem Umfang als dauernde Last abziehbar, wenn die Vertragspartner keine besonderen Vereinbarungen über die Abänderbarkeit der Leistungen der Höhe nach -z.B. durch "Bezugnahme auf § 323 der Zivilprozeßordnung"- getroffen haben?
Der Beschluß ist in BFHE 160,
II.Sachverhalt
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|