A. Sachverhalt und Anrufungsbeschluß
I. Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 22. März 1988
Können Zahlungen eines Ehegatten an den anderen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder eines Mietverhältnisses auch dann Betriebsausgaben sein, wenn der Ehegatte-Arbeitgeber das Gehalt des Ehegatten-Arbeitnehmers sowie die Miete auf ein Bankkonto überweist, über das jeder der beiden Ehegatten allein verfügungsbefugt ist?
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