BFH - Urteil vom 02.03.1990 (III R 70/87) - DRsp Nr. 1996/10721
BFH, Urteil vom 02.03.1990 - Aktenzeichen III R 70/87
DRsp Nr. 1996/10721
»Werden in einem Vertrag, der der Durchführung eines Sanierungsvorhabens dient, außer der entgeltlichen Übertragung eines Betriebsgrundstücks auch Entschädigungsleistungen für die durch die Räumung des Grundstücks und durch die Betriebsverlagerung entstehenden Schäden vereinbart, so handelt es sich hierbei um einen einheitlichen gegenseitigen Vertrag, der vom Grundstücksveräußerer bilanzmäßig so lange als schwebender Vertrag zu behandeln ist, bis er seinerseits die ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.