I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war bis zum 30. April 1987 zu 50 % an einer Steuerberatersozietät (GbR 1) beteiligt. Diese Gesellschaft wurde unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven einschließlich eines "Praxiswerts (Mandantenstammes)" in Höhe von 1 213 191 DM auf ihre beiden Gesellschafter real geteilt. Hiervon entfielen 461 665 DM auf den Kläger, der für die Überlassung eines größeren als ihm an sich zustehenden Anteils an seinen Sozius 25 000 DM zahlte.
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