I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Eigentümerin einer Ferienwohnung in einem Ferienzentrum in A. Die Ferienwohnung wurde im Jahre 1972 fertiggestellt. Sie wurde durch einen Feriendienst im Namen der Kläger vermietet; nach dem Vertrag mit dem Feriendienst sollte die Vermietung zu hotelmäßigen Bedingungen erfolgen.
Die Klägerin erzielte aus der Vermietung seit dem Jahre 1972 folgende Einnahmen und Verluste:
DM DM
1972 0 19.445
1973 1.215 4.461
1974 1.766 3.781
1975 1.032 4.110
1976 3.236 1.901
1977 2.615 2.672
1978 3.581 1.529
1979 2.829 2.300
1980 2.645 2.592.
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