I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war zur Hälfte an der "X-OHG" in A (im folgenden: OHG) beteiligt. Die Gesellschaft betrieb ein Tiefbauunternehmen mit den "Betriebszweigen" Kanalbau, Straßenbau und Pflasterbau. Zum 31. März 1974 wurde die Gesellschaft aufgelöst. Der Kläger übernahm den Teilbereich Kanalbau und führte diesen ab 1. April 1974 als Einzelunternehmen fort. Der Kläger begehrte bei dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) erfolglos, mit dem Gewerbeertrag 1977 (87.504 DM) 1973 und 1974 entstandene Verluste aus seiner Beteiligung an der OHG in einer Resthöhe von 41.044 DM zu verrechnen.
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