Die Kläger und Revisionskläger zu 1 und 2 (Kläger zu 1 und 2) sind die alleinigen und je zur Hälfte beteiligten Gesellschafter der Klägerin und Revisionsklägerin zu 5, vormals eine OHG (Klägerin zu 5). Diese ist Besitzpersonengesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung.
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