I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine 1971 gegründete GmbH & Co. KG. Sie stellte Industrieunternehmen Facharbeiter zur Verfügung und führt Montagen für Industrieunternehmen durch.
Gesellschafter der Klägerin waren bei Gründung die X-GmbH (im folgenden GmbH) als Komplementärin und die Kaufleute R und H, der Beigeladene zu 1, als Kommanditisten.
Mit Vertrag vom 12. April 1972 erwarb H den Kommanditanteil des R (einschließlich des Anteils an der Komplementär-GmbH) mit einem Aufgeld von 102.000 DM (Kaufpreis 152.231,92 DM; Buchwert 50.231,92 DM). H war danach alleiniger Kommanditist der Klägerin.
Mit Vereinbarung vom 17. Mai/28. Dezember 1972 veräußerte H an C, den Beigeladenen zu 2, die Hälfte seiner Kommanditbeteiligung an der Klägerin (einschließlich eines entsprechenden Anteils an der Komplementär-GmbH) zum Preise von 200.000 DM.
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