BFH - Urteil vom 08.05.1991 (I R 33/90) - DRsp Nr. 1996/11140
BFH, Urteil vom 08.05.1991 - Aktenzeichen I R 33/90
DRsp Nr. 1996/11140
»1. § 16 Abs. 4EStG enthält eine sachliche Steuerbefreiung für Veräußerungs- und Aufgabegewinne (Anschluß an BFH-Urteil vom 16.12.1975 VIII R 147/71, BFHE 117, 557, BStBl II 1976, 360).2. Ein Liquidationsgewinn ist einem Aufgabegewinn i.S. des § 16 Abs. 3EStG gleichzusetzen.3. § 16 Abs. 4EStG ist auf Liquidationsgewinne einer Kapitalgesellschaft sowohl bei der Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens als auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags (§ 7GewStG) anzuwenden.«
I. Streitig ist die Anwendbarkeit des § 16 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei Liquidation einer GmbH.
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