I. In den Jahren 1980 bis 1984 waren die ehemaligen Steuerberater D und T zur Ausübung ihrer Tätigkeit in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen. Seit Anfang 1985 beteiligte sich zudem der Steuerberater H an der Sozietät. Im April 1985 schied der Steuerberater D aus der Gesellschaft aus. Die GbR wurde Anfang 1986 aufgelöst; es wurde eine Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet.
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