I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind seit dem Jahr 1973 verheiratet. Die Klägerin bezog seit dem Tod ihrer Mutter am 18. Januar 1970 als Gesamtrechtsnachfolgerin eine Rente. Die Mutter der Klägerin hatte am 1. Januar 1969 einen Kommanditanteil ihres zuvor verstorbenen Ehemannes gegen Gewährung einer lebenslänglichen Rente mit einer Mindestlaufzeit von 6 Jahren veräußert. Die der Klägerin zugeflossenen Rentenzahlungen beliefen sich im Streitjahr 1974 auf insgesamt ... DM.
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