BFH - Urteil vom 10.03.1993 (II R 27/89) - DRsp Nr. 1996/9680
BFH, Urteil vom 10.03.1993 - Aktenzeichen II R 27/89
DRsp Nr. 1996/9680
»Der Abzug der Zugewinnausgleichsschuld erfolgt mit dem Nennwert. Dies gilt auch dann, wenn die Forderung von dem Verpflichteten einvernehmlich mit dem Berechtigten durch Übereignung von Grundstücken erfüllt wird.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.