Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist als GmbH & Co. KG eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, an der u.a. Frau A zu 13,34 v.H. als Kommanditistin beteiligt war. Sie war ihrerseits mit einem Anteil von 30 v.H. Gesellschafterin der X-Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Die GbR ist eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die einen auf eigenem Grundstück errichteten Supermarkt vermietet.
Aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses vom 1. Oktober 1987 schied Frau A aus der Klägerin aus und erhielt als Abfindung deren Anteil an der GbR. Darüber hinaus übernahm Frau A die Darlehensschuld der Klägerin bei der V-bank. Der Beklagte, Revisionsbeklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) sah hierin einen tauschähnlichen Vorgang, den er als Anschaffung der Beteiligung an der GbR durch Frau A und als Veräußerung der Beteiligung an der GbR durch die Klägerin behandelte. Den Veräußerungsgewinn der Klägerin ermittelte das FA mit ... DM.
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