I. Der verheiratete Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein Friseurgeschäft. Er mietete gemeinsam mit seiner Ehefrau mit schriftlichem Vertrag vom 30. April 1974 von seinem Vater die als ... genutzten Räume im Erdgeschoß des dem Vater gehörenden Anwesens N. Das unbefristete Mietverhältnis konnte von jedem Teil mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Der Mietzins betrug zunächst 180 DM im Monat und wurde ab 1. Januar 1976 auf monatlich 200 DM erhöht.
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