Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Kommanditist einer GmbH & Co. KG (KG). Über das Vermögen der KG wurde im September 1982 das Konkursverfahren eröffnet. An dem für dieses Jahr festgestellten Gewinn war der Kläger nach dem Bescheid des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt -FA-) mit 200.318 DM beteiligt; hiervon entfielen 162.818 DM als Veräußerungsgewinn auf die Auflösung eines negativen Kapitalkontos. Nach erfolglosem Einspruch machte der Kläger mit der Klage geltend, daß er sich für Verbindlichkeiten der KG verbürgt habe und daß dies die Entstehung eines Veräußerungsgewinns verhindere.
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