Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) --eine GmbH & Co. KG-- betrieb im Streitjahr auf eigenem Grundstück in Z einen Großhandel sowie den Einzelhandel mit Waren aller Art, Lebensmitteln, Genußmitteln und verwandten Artikeln. Sie belieferte speziell Großverbraucher wie Krankenhäuser, Anstalten, Großküchen, Firmen- und Behördenkantinen mit Lebensmitteln. Daneben belieferte sie auch Einzelhandelsgeschäfte (z.B. der X-Kette angeschlossene Einzelhändler). Außerdem unterhielt sie selbst Einzelhandelsfilialen, in denen sie unmittelbar an den Endverbraucher verkaufte.
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