KStG (1977) § 8 Abs. 3 S. 2, § 27 Abs. 1, Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BB 1990, 1689
BFHE 160, 459
BStBl II 1990, 795
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG,
BFH - Urteil vom 14.03.1990 (I R 6/89) - DRsp Nr. 1996/13583
BFH, Urteil vom 14.03.1990 - Aktenzeichen I R 6/89
DRsp Nr. 1996/13583
»Die durch den Ausfall einer Darlehensforderung eingetretene Vermögensminderung findet ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, wenn es die Kapitalgesellschaft unterlassen hatte, rechtzeitig, insbesondere bei Ausreichung des Darlehens, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das ihrem Gesellschafter gewährte Darlehen zu sichern und zurückzuerhalten.«
Normenkette:
KStG (1977) § 8 Abs. 3 S. 2, § 27 Abs. 1, Abs. 3 S. 2;
Gründe:
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