I. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt hat.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH, die eine Bundesautobahn-Tankstelle betreibt. Sie hat ihren Betrieb gepachtet und unterliegt nach dem Vertrag mit der Verpächterin einer ununterbrochenen Betriebspflicht. Gesellschafter der Klägerin waren im Streitjahr (1998) A mit einem Anteil von 52 v.H. und dessen Sohn B mit einem Anteil von 48 v.H. am Stammkapital. A und B waren zugleich Geschäftsführer der Klägerin, die ca. 40 Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfen) beschäftigte.
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