Die Streitfrage hat nur für zurückliegende Veranlagungsfälle Bedeutung; durch das StMBG ist nunmehr gesetzlich festgeschrieben, daß ab 1994 § 23EStG Vorrang vor § 17EStG hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.