BFH - Urteil vom 16.03.1989 (IV R 153/86) - DRsp Nr. 1996/10375
BFH, Urteil vom 16.03.1989 - Aktenzeichen IV R 153/86
DRsp Nr. 1996/10375
»Zahlt der Betriebserwerber den vereinbarten Kaufpreis vor Übergabe des Betriebs mit befreiender Wirkung an eine vom Veräußerer bevollmächtigte Person, so sind bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Vermögensverhältnisse des Bevollmächtigten zu berücksichtigen.«
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