BFH - Urteil vom 17.02.1993 (I R 3/92) - DRsp Nr. 1996/9699
BFH, Urteil vom 17.02.1993 - Aktenzeichen I R 3/92
DRsp Nr. 1996/9699
»Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wird für die GmbH, deren Geschäfte er führt, nur dann ein neues Produkt am Markt einführen und vertreiben, wenn er daraus bei vorsichtiger und vorheriger kaufmännischer Prognose innerhalb eines überschaubaren Zeitraums und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Marktentwicklung einen angemessenen Gesamtgewinn erwarten kann.«
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