BFH - Urteil vom 17.03.1987 (VIII R 36/84) - DRsp Nr. 1996/12657
BFH, Urteil vom 17.03.1987 - Aktenzeichen VIII R 36/84
DRsp Nr. 1996/12657
»Besondere Umstände, die es im Fall einer Betriebsaufspaltung rechtfertigen, die Anteile von Ehegatten an einem Unternehmen zusammenzurechnen, liegen nicht vor, wenn der mit 90 v. H. an der Betriebs-GmbH beteiligte Ehemann die 10 v. H.-Beteiligung seiner Ehefrau an der Betriebs-GmbH erwirbt und ihr gleichzeitig einen Teil seiner Beteiligung an der Besitzgemeinschaft schenkt.«
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