Strittig ist, ob im Fall der Veräußerung eines Anteils an einer Steuerberatersozietät gegen abgekürzte Leibrente bei Wahl der Sofortversteuerung des Veräußerungsgewinns der Tod des Rentenberechtigten vor dem Ende der Höchstlaufzeit der Rente zur Herabsetzung des Veräußerungsgewinns entsprechend der tatsächlich gezahlten Rentenbeträge führt und ob der für den Veräußerer ermittelte Übergangsgewinn --entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Gewinnverteilung-- auch ihm oder nur dem die Praxis Fortführenden zuzurechnen ist.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|