Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Facharzt für Laboratoriumsmedizin sowie Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie. Außerdem ist er Diplom-Biochemiker. Er betrieb zunächst eine laborärztliche Praxis in A.
Im Jahr 1978 erwarb der Kläger in B ein Grundstück, auf dem er in den Jahren 1978 bis 1987 erhebliche Investitionen tätigte (Anschaffungskosten für Grund und Boden und Gebäude ca. 20 Mio DM; Laborausstattung 4,l Mio DM; Büroeinrichtung 1,7 Mio DM). Das Finanzgericht (FG) stellte für die Streitjahre 1981 bis 1987 folgende betriebliche Kennzahlen fest:
1981 1982 1983
T DM T DM T DM
Praxiserlöse: ..... ..... .....
Gewinne lt.
Jahresabschlüssen: ..... ..... .....
Gewinne lt.
Betriebsprüfung: ..... ..... .....
Abschreibungen: 716 1 655 1 898
Personalkosten: 1 688 2 128 2 158
Zahl der Arbeitnehmer: 1) 2) 2)
52 50-55 50-55
1984 1985 1986 1987 T DM T DM T DM T DM
Praxis erlöse ..... ..... ..... .....
Gewinne lt.
Jahresabschlüssen: ..... ..... ..... .....
Gewinne lt.
Betriebsprüfung: ..... .....
Abschreibungen: 1 765 1 993 1 888 1 868
Personalkosten: 2 378 2 479 2 686 2 488
Zahl der 2) 2) 3) 4)
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