Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Kommanditgesellschaft (KG). Komplementärin ohne Vermögenseinlage und alleinige Geschäftsführerin ist die Klinik A-GmbH (GmbH). Kommanditistin und gleichzeitig stille Gesellschafterin ist die B-Immobilien Fonds AG (AG). Die AG hält die Kommanditbeteiligungen und die stillen Beteiligungen aufgrund eines als Treuhandvertrag bezeichneten formularmäßigen Vertrags für die Beigeladenen als sog. Treuhänderin. Die Beigeladenen mußten zugleich dem B Fonds Nr..., einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), beitreten.
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