I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Rechtsanwälte, die sich zur gemeinsamen Berufsausübung im Rahmen einer Sozietät zusammengeschlossen haben. Der Kläger zu 2 schloß mit Wirkung ab 1. Juni 1979 einen mit einer Unfallzusatzversicherung verbundenen Lebensversicherungsvertrag ab, in dem er als Versicherungsnehmer bezeichnet ist. Versicherte sind der 1940 geborene Kläger zu 2 und der 1937 geborene Kläger zu 1.
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