BFH - Urteil vom 21.07.1993 (II R 118/90) - DRsp Nr. 1996/9849
BFH, Urteil vom 21.07.1993 - Aktenzeichen II R 118/90
DRsp Nr. 1996/9849
»Wird durch Vermächtnis das Recht eingeräumt, aus dem Nachlaß einbestimmtes Grundstück zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis zu erwerben, so ist der aufgrund dieses Rechts erfolgende Grundstückserwerb von der Grunderwerbsteuer befreit.«
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