Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb bis zum 31. Dezember 1977 als Einzelunternehmer einen Karosseriebaubetrieb in H auf einem gemieteten Grundstück. Im April 1977 erwarb er von der Stadt H das Grundstück M-Straße. Er behandelte dieses Grundstück als Privatvermögen. Mit Stahlbauteilen aus seinem Betriebsvermögen erbaute er Ende 1977/Anfang 1978 auf diesem Grundstück eine Halle.
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