I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Alleinerbin des 1978 verstorbenen W (Erblasser). Dieser war im Streitjahr 1974 Gesellschafter der F-GmbH. Weitere Gesellschafter der F-GmbH waren der Sohn des Erblassers und die B-GmbH.
Mit notariellem Vertrag vom 22. März 1974 veräußerte die B-GmbH ihre Anteile an der F-GmbH zum 1. April 1974 mit den Gewinnbezugsrechten ab 1. Juli 1973, dem Beginn des Geschäftsjahrs 1973/74 der F-GmbH, an den Erblasser und an dessen Sohn. Der Erblasser erhielt einen Anteil von 100.000 DM zum Kaufpreis von 233.332 DM.
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