Die während des Klageverfahrens verstorbene Ehefrau des Klägers und Revisionsklägers (Kläger), Frau O, war die Tochter der Eheleute F. Der Kläger ist Gesamtrechtsnachfolger seiner Ehefrau.
Mit Vertrag vom 21. November 1981 übertrugen die Eheleute F ihren landwirtschaftlichen Betrieb im ganzen auf ihre Tochter, die dafür den Eltern lebenslange Versorgungsleistungen zusagte. Außerdem übernahm Frau O außerbetriebliche Verbindlichkeiten ihrer Eltern, die sich --wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist-- auf etwa 5 v.H. des Wertes des übernommenen Hofes beliefen.
Zuvor, nämlich aufgrund Kaufvertrages vom 23. Juli 1980, hatten die Eheleute F insgesamt 73 987 qm des zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens für 2 737 519 DM veräußert. Ein zu versteuernder Veräußerungsgewinn wurde hierfür nicht erklärt.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|