I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine AG, gehört zur Firmengruppe X. Anteilseigner der Klägerin waren im Wirtschaftsjahr 1974/75 die X-KG zu 81,72 v.H., die Y-GmbH zu 6,25 v.H., Herr A zu 9,37 v.H. und Herr B zu 2,66 v.H.
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