I. Die zum 1. Dezember 1981 in der Rechtsform einer OHG gegründete Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) verfolgt als Zwecke die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung von Wassersammelbecken sowie die gewerbsmäßige Aufnahme und Bereitstellung von Wasser. An der Klägerin sind die V-AG zu 87,5 v.H. und die E-AG mit 12,5 v.H. beteiligt. Geschäftsführung und Vertretung der Klägerin obliegen der V-AG (§ 8 des Gesellschaftsvertrages vom 1. Dezember 1981).
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