I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Rechtsanwalt. Er verfaßt außerdem als Schriftsteller philosophische und naturwissenschaftliche Werke, Dramen, Romane, Kurzgeschichten und Lyrik. Aus dieser schriftstellerischen Tätigkeit hat der Kläger nach seinen Angaben bisher fast nur Verluste erzielt, und zwar
1971: ./. 9.202 DM,
1972: ./. 2.864 DM,
1973: ./. 2.100 DM,
1974: ./. 23.420 DM,
1975: ./. 22.024 DM,
1976: ./. 20.471 DM,
1977: 404 DM,
1978: ./. 1.625 DM,
1979: ./. 1.425 DM und
1980: ./. 5.628 DM.
Der Kläger trug die Druckkosten für seine Werke regelmäßig selbst und verkaufte nur einen geringen Teil seiner Bücher. Die meisten Bücher wurden auf Dichter- und Schriftstellertagungen verschenkt, die restlichen Exemplare im Keller seines Hauses aufbewahrt. In keinem Fall entsprachen die Verkaufserlöse auch nur annähernd den vom Kläger aufgebrachten Druckkosten. Von den im Streitjahr 1975 geltend gemachten Aufwendungen entfielen auf
ein Copyright 150 DM,
Druckkosten
für 500 Exemplare des Romans .... 7.658 DM,
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