Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Erben der am 7. Mai 1987 verstorbenen E. (im folgenden Erblasserin), die in ihrem öffentlichen Testament vom 27. Juni 1986 Vermächtnisse in Höhe von insgesamt 300000 DM an verschiedene gemeinnützige Organisationen ausgesetzt hatte. Diese Vermächtnisse haben die Testamentsvollstrecker im Streitjahr 1987 erfüllt.
In der Einkommensteuererklärung für das Todesjahr der Erblasserin machten die Testamentsvollstrecker als Spenden gemäß § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch die aufgrund der Vermächtnisse geleisteten Zahlungen geltend. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) ließ in dem Einkommensteuerbescheid für 1987 die geltend gemachten Beträge unberücksichtigt. Der Einspruch der Kläger hatte keinen Erfolg.
Das Finanzgericht (FG) hat der Klage stattgegeben. Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1994,
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|