I.
Durch Vertrag vom 26. Januar 1977 erwarb B 50 v.H. der Geschäftsanteile der im Jahre 1976 gegründeten Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin). Die übrigen Geschäftsanteile wurden von drei Kapitalgesellschaften sowie K gehalten. Dieser schied im August 1977 und zwei der Kapitalgesellschaften schieden 1979 als Gesellschafter aus, so daß an der Klägerin seitdem B und die verbliebene dritte Kapitalgesellschaft je hälftig beteiligt waren. Am 15. Oktober 1981 wurden die Anteile dieser Kapitalgesellschaft von einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft erworben, die am 22. Oktober 1985 auch die bisher von B gehaltenen Anteile übernahm.
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