Die am 25. August 1990 verstorbene Frau A. hatte den Kläger und Revisionskläger (Kläger), ihren Neffen, zu ihrem Alleinerben bestimmt. Zugleich hatte sie Dritte mit Geldvermächtnissen in Höhe von insgesamt 52 000 DM bedacht und Testamentsvollstreckung angeordnet. Die beiden Testamentsvollstrecker gehörten zum Kreis der Vermächtnisnehmer.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|