Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Gesellschafter einer Unterbeteiligungsgesellschaft. Hauptgesellschafter ist eine KG, an der der Kläger zu 1 seit 1965 zu 40 v.H. als Komplementär beteiligt ist. Im Jahre 1969 räumte der Kläger zu 1 seinen beiden damals noch minderjährigen Kindern, der Klägerin zu 2 und dem Kläger zu 3, im Wege vorweggenommener Erbfolge Unterbeteiligungen an seinem Gesellschaftsanteil von je 25 v.H. seines Kapitalanteils von 80.000 DM ein.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|