I. Die am 4. Juli 1982 verstorbene Erblasserin setzte in ihrem Testament vom 24. Mai 1977 ihrer Nichte, der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), neben einem Barvermächtnis ein Vermächtnis des Inhalts aus, daß ihr aus dem --sofort nach dem Tod der Erblasserin vorzunehmenden-- Verkauf bestimmter zum Nachlaß gehörender Grundstücke nach Abzug der Kosten 1/3 des Erlöses zufließen sollte. Zwei weiteren Nichten der Erblasserin wurden inhaltsgleiche Vermächtnisse ausgesetzt. Mit notariellem Vertrag vom 11. Februar 1983 übertrug die Erbin "in Erfüllung der Vermächtnisse" die in Rede stehenden Grundstücke den drei Vermächtnisnehmerinnen zu je 1/3 Miteigentumsanteil.
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