I. Am Stammkapital der... GmbH waren W mit 100 000 DM sowie sein Sohn, der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), mit 300 000 DM beteiligt gewesen. Nach dem Tod des am 13. März 1983 verstorbenen W wurde der Kläger zunächst Alleingesellschafter der GmbH. Bei einer im Jahr 1988 durchgeführten Außenprüfung wurde dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) ein Beschluß der Gesellschafter der GmbH vom 16. Dezember 1982 mit folgendem Inhalt bekannt:
" ...
3. Damit der Gesellschaft durch Kapitalabflüsse, insbesondere bei der Hereinnahme von Erben, keine Liquiditätsschwierigkeiten entstehen, wird beschlossen, daß die von dem Gesellschafter (W) der Firma gewährten Darlehen 10 Jahre der Gesellschaft in vollem Umfang zur Verfügung stehen und nicht aus der Gesellschaft entnommen werden können.
4. Der Gesellschafter (W) verzichtet auf die Dauer von 10 Jahren auf die Verzinsung der der Firma gewährten Darlehensbeträge...."
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|