I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Erben ihres am ... 1986 verstorbenen Vaters. Zum Nachlaß gehörte neben deutschem Vermögen auch kanadisches Vermögen. Aus Anlaß des Erbfalles mußte in Kanada sog. capital gains tax in Höhe von 112 073,32 kanadischen Dollar, umgerechnet zum Zahlungstermin 153 058,53 DM, gezahlt werden. In der Erbschaftsteuererklärung hatten die Kläger beantragt, die kanadische Steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer gemäß § 21 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) 1974 anzurechnen. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) hat die kanadische Steuer jedoch bei den Erbschaftsteuerfestsetzungen gegen die Kläger jeweils mit dem entsprechenden Anteil nur als Nachlaßverbindlichkeit berücksichtigt.
Die Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht (FG) begründete seine in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1992,
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|