Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist aufgrund Verschmelzung Gesamtrechtsnachfolgerin einer Personenhandelsgesellschaft, die in dem hier maßgeblichen Zeitraum 1976 bis 1982 in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (im Folgenden: OHG) auf dem Gebiet der Produktion und des Vertriebs von Strickwaren tätig war. Sie hielt u.a. jeweils 100 v.H. des Stammkapitals der F GmbH (im Folgenden: F) und der F-R GmbH (im Folgenden: F-R). Diese waren Organgesellschaften der OHG im Rahmen einer --soweit hier von Bedeutung-- gewerbesteuerlichen Organschaft.
Die F und die F-R waren ihrerseits je zur Hälfte am Stammkapital der A Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft mbH (im Folgenden: GmbH) beteiligt. Zweck der GmbH war die Verwaltung des Grundvermögens des F-Konzerns sowie die Einrichtung und Vermietung von Werkswohnungen. Die Beteiligung an der GmbH bilanzierten F und F-R zum 31. Dezember 1981 mit 252 884 DM bzw. 252 864 DM.
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