I. Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionsklägerin (Klägerin) war die Ehefrau und ist die Alleinerbin des während des Revisionsverfahrens verstorbenen ursprünglichen Klägers B. B betrieb ein Furnierwerk. Die Fabrik befand sich auf eigenem Industriegelände im Hamburger Hafen, das hochwassergefährdet war. Das Gelände wurde 1976 überschwemmt. Die P-GmbH deichte daraufhin das Gebiet einschließlich der Grundstücke des B ein. B leistete 1977 zur Finanzierung der Schutzbauten an die P-GmbH einen Zuschuß von 304.736 DM. Er aktivierte den Betrag für ein abschreibbares immaterielles Wirtschaftsgut.
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