BFH - Urteil vom 26.06.1990 (VIII R 221/85) - DRsp Nr. 1996/10812
BFH, Urteil vom 26.06.1990 - Aktenzeichen VIII R 221/85
DRsp Nr. 1996/10812
»Wird eine Kapitalanlage veräußert, bezüglich derer eine steuerfreie Rücklage gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 EntwHStG 1968 gebildet worden war, so erhöht die anläßlich der Veräußerung erfolgende Auflösung der Rücklage den laufenden Gewinn des Veräußerers.«
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