BFH - Urteil vom 26.11.1993 (VI R 3/92) - DRsp Nr. 1996/9956
BFH, Urteil vom 26.11.1993 - Aktenzeichen VI R 3/92
DRsp Nr. 1996/9956
»Gewährt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer. GmbH, an der er nicht nur unwesentlich beteiligt ist, einen verlorenen Zuschuß, ist regelmäßig davon auszugehen, daß diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände können Werbungskosten bei den Einkünften des Gesellschafter-Geschäftsführers aus nichtselbständiger Arbeit anzunehmen sein.«
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